Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – StudioSwilli

Stand: 21. Februar 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von StudioSwilli (Sandra Willi), insbesondere Innenarchitektur, Interior Design, Konzept-, Planungs- und Beratungsleistungen, Visualisierungen, Material- und Möblierungskonzepte sowie Begleitung/Koordination. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Offerten, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

2.1 Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

• schriftliche Annahme der Offerte (E-Mail genügt), oder

• Unterzeichnung eines Vertrags / einer Auftragsbestätigung, oder

• Beginn der Leistungserbringung durch StudioSwilli.

2.3 Massgebend ist der in Offerte/Vertrag definierte Leistungsumfang (Deliverables, Anzahl Varianten, Termine, Budgetrahmen).

3. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

Die Kundschaft stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen/Unterlagen zur Verfügung (z. B. Pläne, Masse, Fotos, Hausordnung, Eigentümerfreigaben). Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung gehen zulasten der Kundschaft.

4. Termine & Projektablauf

4.1 Termine sind verbindlich, wenn ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

4.2 Bei Verzögerungen durch Dritte (z. B. Lieferfristen, Handwerker, Bewilligungen) übernimmt StudioSwilli keine Garantie für Einhaltung von Fremdterminen.

4.3 Änderungswünsche nach Freigaben können zu Terminverschiebungen führen.

5. Honorar, Spesen, Drittleistungen

5.1 Abrechnung erfolgt gemäss Offerte:

Pauschal (Fixpreis) oder

nach Aufwand (Stundensatz: CHF x/h)

5.2 Spesen (z. B. Reisezeit/Anfahrt, Druck, Muster, Versand) werden gemäss Offerte oder effektiv abgerechnet.

5.3 Drittleistungen (z. B. Schreiner, Elektriker, Lieferanten, Visualisierungspartner, Fotografen) werden – je nach Vereinbarung – direkt von der Kundschaft beauftragt und bezahlt oder über StudioSwilli weiterverrechnet.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto.

6.2 StudioSwilli kann angemessene Akontozahlungen verlangen, z. B.:

30–50% bei Auftragserteilung,

• Rest gemäss Meilensteinen (Konzept, Planung, Bestellung, Abschluss).

6.3 Bei Zahlungsverzug kann StudioSwilli Leistungen sistieren und Verzugszinsen sowie Mahngebühren gemäss OR/üblichen Ansätzen verlangen.

7. Änderungen, Zusatzaufwand (Change Requests)

7.1 Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs (z. B. zusätzliche Varianten, neue Räume, zusätzliche Renderings, weitere Bemusterungen) gelten als Zusatzleistung und werden nach Aufwand oder separater Offerte verrechnet.

7.2 StudioSwilli informiert möglichst früh über absehbaren Mehraufwand.

8. Abnahme / Freigaben

8.1 Konzepte, Pläne, Visualisierungen und Materialkonzepte gelten als freigegeben, sobald die Kundschaft diese schriftlich bestätigt oder die Umsetzung/Bestellung auslöst.

8.2 Nachträgliche Anpassungen nach Freigabe sind kostenpflichtig.

9. Verantwortung bei Ausführung (Handwerker / Bauleitung)

9.1 Sofern nicht ausdrücklich als Bauleitung/örtliche Bauleitung beauftragt, schuldet StudioSwilli keine umfassende Bauleitung im Sinne einer Generalüberwachung.

9.2 StudioSwilli koordiniert und begleitet im vereinbarten Umfang; die fachgerechte Ausführung liegt bei den ausführenden Unternehmen.

9.3 Masse/Bestellungen: Wenn StudioSwilli nicht selbst ein Aufmass vor Ort beauftragt/abnimmt, bleibt die finale Masskontrolle bei der Kundschaft bzw. dem ausführenden Unternehmen.

10. Gewährleistung & Haftung

10.1 StudioSwilli haftet für sorgfältige, fachgerechte Planung/Beratung im Rahmen des Auftrags.

10.2 StudioSwilli haftet nicht für:

• Lieferverzögerungen, Preisanpassungen oder Qualitätsmängel von Drittanbietern

• Schäden durch unsachgemässe Ausführung Dritter

• Abweichungen zwischen Visualisierung und realer Umsetzung (Materialchargen, Lichtverhältnisse, Produktsubstitutionen)

10.3 Die Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

11. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Referenzen

11.1 Urheberrechte an Konzepten, Plänen, Skizzen, Moodboards, Renderings, Texten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei StudioSwilli, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. In der Praxis entspricht das auch dem Grundsatz, dass Urheberrechte beim Planer bleiben.

11.2 Die Kundschaft erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht exklusives Nutzungsrecht für das konkret vereinbarte Projekt (z. B. Umsetzung im definierten Objekt).

11.3 Weitergabe an Dritte (z. B. andere Planer) oder Wiederverwendung für andere Objekte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

11.4 Referenzen: StudioSwilli darf das Projekt (Fotos/Pläne/Renderings) als Referenz verwenden (Website, Social Media, Portfolio), sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht oder schützenswerte Interessen (z. B. Sicherheitsaspekte) entgegenstehen. Auf Wunsch anonymisiert.

12. Rücktritt / Kündigung

12.1 Beide Parteien können den Auftrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Bei Kündigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Spesen geschuldet.

12.2 Bei kurzfristiger Kündigung oder Verschiebung bereits fixierter Termine (Bemusterung, Präsentation, Vor-Ort-Termin) kann StudioSwilli einen angemessenen Ausfallaufwand verrechnen (z. B. reservierte Zeitfenster).

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen, Unterlagen, Pläne, Budgets und Konditionen vertraulich, soweit nicht gesetzliche Pflichten zur Offenlegung bestehen.

14. Datenschutz

StudioSwilli bearbeitet Personendaten im Rahmen der Datenschutzerklärung und zur Vertragserfüllung.

15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Kirchlindach, Bern, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.